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Whistleblowing

Internes System zur Meldung von Missständen
(WHISTLEBLOWING)

Gemäß dem Gesetz Nr. 171/2023 Slg. über den Schutz von Hinweisgebern, das seit dem 2. Juni 2023 in Kraft ist, hat die Gesellschaft
Canna b2b s.r.o. ein internes Whistleblowing-System eingeführt. Dieses System ist bestimmt für
für Mitarbeiter und andere Personen, die im Rahmen ihrer Arbeit oder ähnlicher Tätigkeiten
die im Rahmen ihrer Arbeit oder ähnlicher Tätigkeiten Informationen über eine rechtswidrige Handlung erhalten haben, die den Charakter eines Verbrechens oder einer Ordnungswidrigkeit hat und für die nach dem Gesetz eine Geldstrafe von mindestens
Gesetz mindestens 100 000 CZK beträgt. Ein solches Verhalten verstößt gegen das Gesetz oder
oder gegen die in der Richtlinie (EU) enthaltenen Rechtsvorschriften.

Die Meldung muss Angaben enthalten, die die Identifizierung des Meldenden ermöglichen. Anonyme
Meldungen werden nicht bearbeitet.


Canna b2b s.r.o. schließt die Annahme von Meldungen von einer Person aus, die Canna b2b s.r.o. keine Informationen zur Verfügung gestellt hat
keine Arbeiten oder andere ähnliche Tätigkeiten im Sinne des § 2 Abs. 3 Buchst. a), b), h) oder i) ausübt.


Canna b2b s.r.o. hat eine interne Richtlinie erlassen, die den Schutz von Hinweisgebern umfassend regelt.
Whistleblowern regelt.


Canna b2b s.r.o. erleichtert die Einreichung von Meldungen:
(a) Durch Zusendung einer Meldung in Papierform an den Sitz von Canna b2b s.r.o. mit dem Vermerk "Do not open
- Vertraulich (Anmelder)".
b) Auf elektronischem Wege an ein bestimmtes elektronisches Postfach unter der folgenden Adresse
whistleblowing@cannab2b.cz
c) Mündlich vor einer sachkundigen Person, die diese Meldung in das Protokoll aufnimmt.
(d) Mündlich per Telefonanruf bei der zuständigen Person, wobei ein Protokoll erstellt wird,
wenn der Anmelder einer Tonaufzeichnung zustimmt.


Gemäß dem Gesetz Nr. 171/2023 Slg. ist die zuständige Person Ivana Vlková
Die Telefonnummer der zuständigen Person lautet 775792335.